Verhaltenskodex der Unternehmensgruppe Rail Expert Consult GmbH für Geschäftspartner und (Sub-) Lieferanten[1]

Der vorliegende Verhaltenskodex beruht auf den Unternehmenswerten der Unternehmensgruppe Rail Expert Consult GmbH (REC) und gilt für alle Geschäftsbereiche[2]. Dieser beschreibt die Grundprinzipien und Mindestanforderungen der REC bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und (Sub-) Lieferanten in Bezug auf das anwendbare Recht sowie ethische, soziale, wirtschaftliche und ökologische Standards. Als Geschäftspartner und (Sub-) Lieferanten gelten alle nicht zur REC Gruppe zählenden Unternehmen, von denen REC Leistungen bezieht. REC erwartet von diesen, dass sie alle in diesem Verhaltenskodex angeführten Prinzipien und Anforderungen in allen Geschäftsbereichen weltweit umsetzen und einhalten.

Unsere Geschäftspartner und (Sub-) Lieferanten erklären sich mit den folgenden Punkten einverstanden:

Rechtskonforme Ausübung der Geschäftstätigkeiten

Einhaltung der nationalen und internationalen rechtlichen Bestimmungen (u. a. Anti-Korruptionsbestimmungen sowie Menschen-, Arbeits-, Datenschutz-, Wettbewerbs- und Umweltrecht).

  • Anti-Korruption und Interessenskonflikte
    • Verbot von jeglicher Form von Korruption und Bestechung: politischen Funktionären sowie Wirtschaftstreibenden dürfen keine Vergütungen gewährt oder versprochen werden, um offizielle Handlungen sowie weitere unzulässige Vorteile zu lukrieren;
    • Transparenz bei Geschäftspraktiken und -beziehungen müssen gewährleistet sein;
    • Vermeidung von Interessenskonflikten mit Korruptionspotenzial, die die Geschäftsbeziehungen nachteilig beeinflussen können.
  • Datenschutz und Schutz des geistigen Eigentums
    • Einhaltung der Datenschutz-Richtlinien in allen Unternehmensbereichen;
    • Schutz des geistigen Eigentums.
  • Einhaltung sozialer und ethischer Standards
    • Menschenrechte: Respekt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen;
    • Kinderarbeit und Zwangsarbeit: Einhaltung der jeweils anwendbaren Bestimmungen zum Verbot von Kinderarbeit und jeglicher Form von Zwangsarbeit;
    • Chancengleichheit und Gleichbehandlung bei der Anstellung und Beschäftigung von Mitarbeitern: Null-Toleranz-Politik bei Benachteiligung auf Basis jeglicher Diskriminierungsgrundlage.
  • Grundrechte, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter
    • Einhaltung der persönlichen Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter;
    • Einhaltung der jeweils national geltenden Gesetze und Vereinbarungen mit den Sozialpartnern in Bezug auf: Einhaltung der maximalen Arbeitszeit, angemessene Entlohnung sowie Gewährleistung des (nationalen) Mindestlohns und Anerkennung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten;
    • Sicherstellung einer akzeptablen Behandlung von Arbeitskräften, frei von psychischer Gewalt sowie sexueller und persönlicher Belästigung;
    • Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitern: Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds, Treffen von Vorsorgemaßnahmen gegen Berufsunfällen- und Krankheiten sowie Angebot von sicherheitsrelevanten Schulungen.
  • Fairer Wettbewerb und Kartellrecht
    • Nationale und internationale Wettbewerbsgesetze müssen geachtet werden: Absprachen und Vereinbarungen, die Preise, Konditionen, Strategien oder Kundenbeziehungen sowie die Teilnahme an Ausschreibungen beeinflussen können, dürfen nicht getroffen werden.
  • Umweltschutz
    • Einhaltung der gesetzlichen Normen und geltenden Umweltstandards: Prinzip des nachhaltigen Wirtschaftens;
    • Kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes.
  • Lieferkette
    • Sicherstellung, dass die Inhalte dieses Verhaltenskodex von Geschäftspartnern und (Sub-) Lieferanten gleichermaßen eingehalten werden;
    • Grundsatz der Nicht-Diskriminierung und Gleichberechtigung bei der Auswahl und beim Umgang mit (Sub-) Lieferanten.

[1] Hinweis: Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im vorliegenden Dokument die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein und alle Geschlechter gleichermaßen ansprechen.

[2] Darunter sind alle Firmen der Unternehmensgruppe Rail Expert Consult GmbH zu verstehen.